Mitgliedsbeiträge
Informationen, Fragen & Antworten
| Mitgliedsbeitrag | Erwachsene ab 22 Jahre | Jugendliche 15 - 21 Jahre | Kinder bis 14 Jahre |
| Jahresbeitrag | 60,00 € | 40,00 € | 30,00 € |
| Beitrag pro Monat ab 01. März | 5,00 € | 3,00 € | 2,50 € |
| Mitgliedsbeitrag | Ehrenmitglied | ruhendes Mitglied | Förderndes Mitglied |
| Jahresbeitrag | beitragsfrei | 19,00 € | 50,00 € |
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Abbuchungen: Die Beiträge werden grundsätzlich zum 01.Februar jeden Jahres per SEPA-Lastschrift eingezogen. Überweisungen: Die Beiträge sind grundsätzlich bis zum 01. Februar jeden Jahres auf das Bankkonto der BSG Oder Spree e. V. zu entrichten. Bankverbindung: BLZ 1705 5050 3135 0999 02 Sparkasse Oder Spree
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Kündigung: Die Kündigung ist grundsätzlich nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Die Kündigung ist in Textform bis zum 16.November des Kalenderjahres gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand zu erklären. Bitte nutzen sie dafür unser Kündigungsformular auf unserer Website. |
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Ehrenmitglied: Ehrenmitglieder sind Personen, die für herausragende Verdienste ausgezeichnet werden, sei es durch langjähriges Engagement, besondere sportliche Leistungen oder großzügige Unterstützung. Sie können an allen organisierten Veranstaltungen des Vereins teilnehmen. Beitrag wird von Ehrenmitgliedern nicht erhoben.
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Ruhendes Mitglied: Der Antrag auf ruhende Mitgliedschaft muss 1 Monat vor Beginn an den Vorstand gestellt werden. Ein Antrag kann gewährt werden, wenn zwingende Gründe vorliegen, wie beruflicher Tätigkeit, Ausbildung, Umschulungen welche mindestens 6 Monate und länger stattfinden, Erkrankungen oder Unfälle aller Art, welche eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten oder länger zur Folge haben, sowie Schwangerschaft, Mutterschutz und Wehrdienst. Die ruhende Mitgliedschaft kann max. 1 Jahr dauern und muss vom Vorstand entschieden werden. Es wird ein monatlicher Beitrag von 1,- € erhoben, sowie einmalig die Beiträge von KSB/LSB von insgesamt 7,- € pro Jahr.
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Förderndes Mitglied: Als förderndes Mitglied unterstütze es unseren Sportverein finanziell, materiell oder mit Arbeitsleistungen, ist aber nicht aktiv am Sportbetrieb beteiligt. Als förderndes Mitglied wurde ein Mindestbeitrag von 50,- € pro Jahr festgelegt, der Vorstand kann in Einzelfällen gesondert über den Beitag entscheiden. Fördernde Mitglieder können an allen organisierten Veranstaltungen des Vereins teilnehmen. |